Transparente Tarife bei Fernwärme in Muri-Gümligen
Die Tarife für Fernwärme setzen sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grund- und Arbeitspreis werden quartalsweise in Rechnung gestellt.
Die Tarife für Fernwärme setzen sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grund- und Arbeitspreis werden quartalsweise in Rechnung gestellt.
* Veränderung zu Basis bei Vertragsabschluss 100 %, Anpassung jährlich per 1. Januar
** inkl. MWST., Anpassung quartalsweise
Grundpreis (GP)
Der GP wird jährlich per 1. Januar festgelegt und ist abhängig von der abonnierten Leistung (Basis: Vertrag Wärmelieferungskonditionen). Der GP beinhaltet die Kapital- und die Betriebskosten.
Arbeitspreis (AP)
Mit dem Arbeitspreis wird der tatsächliche Wärme-verbrauch verrechnet. Dies erfolgt mittels eines Wärmemengenzählers. Der AP beinhaltet sämtliche variablen Energiekosten zur Herstellung der Wärme. Die Anpassung an die Preisentwicklung der Energieträger erfolgt quartalsweise.
Rechnungsstellung
Der Grund- und Arbeitspreis werden quartalsweise in Rechnung gestellt.
Die Ablesung des Fernwärmezählers erfolgt digital und automatisch durch die gbm. Das Ausfüllen einer Meldekarte durch die Hausbesitzerin oder durch den Hausbesitzer ist somit nicht nötig.