Aufsichtsrechtliche Anzeige wegen «Einlassen von Abwässern in die Aare»: Gewässerschutzgesetzgebung eingehalten

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Abwasser

Die aufsichtsrechtliche Anzeige gegen die Gemeinde Muri bei Bern wegen «Einlassen von Abwässern in die Aare» wird vom Amt für Wasser und Abfall nach eingehender Prüfung ad acta gelegt. Es bestehe "kein Grund zur Annahme, dass behördliche Pflichtverletzungen begangen wurden" und es sei kein weiterer Handlungsbedarf gegeben.

Im letzten August wurde im Zuge der medialen Berichterstattung zur Einleitung von verschmutztem Regenwasser in die Aare bei Starkregenereignissen eine aufsichtsrechtliche Anzeige gegen die Gemeinde Muri bei Bern eingereicht. In den Medien wurde darüber berichtet.

Nach eingehender Prüfung der Fakten besteht für das zuständige Amt für Wasser und Abfall "kein Grund zur Annahme, dass in der Gemeinde Muri bei Bern behördliche Pflichtverletzungen begangen wurden/werden oder andere Umstände ein aufsichtsrechtliches Einschreiten rechtfertigen würden." Das aufsichtsrechtliche Verfahren ist damit beendet.

Gewässerschutzgesetzgebung eingehalten

Insbesondere hält das Amt für Wasser und Abfall in seiner abschliessenden Stellungnahme zum IST-Zustand fest, dass "die Mischabwasser-Einleitung des Regenüberlaufbeckens (RÜB) Bodenacher die Anforderungen der eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung einhält". Die Anlage werde zudem professionell betrieben und unterhalten, die wichtigsten Betriebswerte detektiert und ausgewertet.

Regionale Massnahmen nötig

Unabhängig von den Starkregenereignissen des letzten Sommers prüft die Gemeinde, vertreten durch die Gemeindebetriebe Muri (gbm), kontinuierlich Verbesserungsmassnahmen, um die vergleichsweise hohe Entlastungshäufigkeit zu senken. Die gbm haben sich u.a. seit geraumer Zeit im Rahmen der Überarbeitung des regionalen Gesamtentwässerungsplans dafür eingesetzt, dass die Weiterleitmenge an Mischabwasser ins Netz der Stadt Bern von aktuell rund 200 l/s auf neu 280 l/s erhöht wird. Die erhöhte Weiterleitmenge ist nun im Entwurf für die überarbeitete regionale Planung vorgesehen.

Mischwasserentlastungen sind in vielen Gemeinden unvermeidbar – auf Basis des Standes der Technik werden sie minimiert.

Starkregenereignisse können trotz langjährigen Anstrengungen im Gewässerschutz kurzfristig zu Mischwasserentlastungen ins Gewässer und damit zu qualitativen Problemen führen. «Gewässer und Lebensräume erholen sich aber rasch wieder. Die meisten Mischwasserentlastungen sind aus Gewässerschutzsicht kein dringliches Problem», erklärt Stefan Hasler, Direktor des Verbandes Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute VSA. Die Problematik ist den Fachleuten seit vielen Jahrzehnten bekannt. Massnahmen wie die Umsetzung des Schwammstadtprinzips und die regionale Optimierung des Entwässerungssystems werden die Situation mittelfristig weiter verbessern.

Weiterführende Informationen:

https://vsa.ch/mischwasserentlastung