Aufsichtsrechtliche Anzeige wegen «Einlassen von Abwässern in die Aare»: Gewässerschutzgesetzgebung eingehalten
Die aufsichtsrechtliche Anzeige gegen die Gemeinde Muri bei Bern wegen «Einlassen von Abwässern in die Aare» wird vom Amt für Wasser und Abfall nach eingehender Prüfung ad acta gelegt. Es bestehe "kein Grund zur Annahme, dass behördliche Pflichtverletzungen begangen wurden" und es sei kein weiterer Handlungsbedarf gegeben.